Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen

Wichtige Information!

Sehr geehrte Eltern,

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das am 14. November 2019 in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember 2019 durch den Bundesrat gebilligt wurde.
Bei allen zukünftigen Anmeldungen ihrer Kinder muss der Impfpass, bzw. der Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung, mitgebracht und vorgezeigt werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Schulbüro zur Verfügung.